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BGH Urteil v. - I ZR 143/15

Gesetze: § 3a UWG, § 33 Abs 8 SGB 5, § 61 SGB 5, § 69 Abs 1 SGB 5, § 7 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a HeilMWerbG

Wettbewerbsverstoß: Regelungen zur Zuzahlung gesetzlich Versicherter bei Hilfsmitteln als Marktverhaltensregelungen; Ausnahme vom Verbot von Werbegaben für Barrabatte; Pflicht zur Einziehung der Zuzahlung - Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln

Leitsatz

Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln

1. Die Regelungen zur Zuzahlung gesetzlich Versicherter bei Hilfsmitteln in § 33 Abs. 8, § 61 SGB V sind keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG.

2. Der Anwendungsbereich der nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a HWG für Barrabatte bestehenden Ausnahme wird nicht durch Regelungen des Sozialrechts beschränkt, die keine Marktverhaltensregelungen sind.

3. Bei der Abgabe von Hilfsmitteln sind Leistungserbringer nach § 33 Abs. 8 SGB V nicht verpflichtet, die Zuzahlung der Versicherten einzuziehen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:011216UIZR143.15.0

Fundstelle(n):
ZIP 2017 S. 3 Nr. 2
XAAAG-43815

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