Wettbewerbsverstoß: Regelungen zur Zuzahlung gesetzlich Versicherter bei Hilfsmitteln als Marktverhaltensregelungen; Ausnahme vom Verbot von Werbegaben für Barrabatte; Pflicht zur Einziehung der Zuzahlung - Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln
Leitsatz
Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln
1. Die Regelungen zur Zuzahlung gesetzlich Versicherter bei Hilfsmitteln in § 33 Abs. 8, § 61 SGB V sind keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG.
2. Der Anwendungsbereich der nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a HWG für Barrabatte bestehenden Ausnahme wird nicht durch Regelungen des Sozialrechts beschränkt, die keine Marktverhaltensregelungen sind.
3. Bei der Abgabe von Hilfsmitteln sind Leistungserbringer nach § 33 Abs. 8 SGB V nicht verpflichtet, die Zuzahlung der Versicherten einzuziehen.