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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 4 K 244/16

Gesetze: FGO § 136 Abs. 2, FGO § 138 Abs. 2

Kostenentscheidung nach Rücknahme der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Vollabhilfe des ursprünglichen Klagebegehrens

Leitsatz

  1. Der Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage ist als Widerruf einer vorab abgegebenen einseitigen Erledigungserklärung anzusehen.

  2. Nach Abhilfe des ursprünglichen Klagebegehrens umfasst die Rücknahme der Fortsetzungsfeststellungsklage bei der Kostenentscheidung auch die Erledigung des Anfechtungsbegehrens.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 280 Nr. 9
LAAAG-43858

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