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FG Köln Urteil v. - 6 K 889/15

Gesetze: EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1, EStG § 32 Abs 4

Kinder/Behinderung

Gendefekt als Behinderung

Leitsatz

Ein Kind mit einem angeborenen Gendefekt (hier Myotone Dystrophie Curschmann-Steinert) ist auch dann als Kind i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen, wenn die behinderungsbedingte Unfähigkeit des Kindes, sich selbst zu unterhalten, erst nach dem 27. Lebensjahr eingetreten ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GStB 2017 S. 238 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2018 S. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2017 S. 1418
KAAAG-43867

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