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BFH Urteil v. - X R 39/14

Gesetze: EStG 2009 § 19 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG 2009 § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStG 2009 § 22 Nr 1 S 1, LStDV § 2 Abs 2 Nr 2 S 2

Versorgungsbezüge aufgrund der von einem Beamten zur Erhöhung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten gezahlten Versorgungszuschläge sind Einkünfte gemäß § 19 EStG

Leitsatz

Zahlt ein Beamter während seiner Beurlaubung im dienstlichen Interesse Versorgungszuschläge, um die Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten zu erlangen, und kann er die Zahlungen als Werbungskosten abziehen, dienen sie rechtlich und wirtschaftlich der Erhöhung seiner Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Diese sind gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu versteuern. Der Beamte erwirbt durch die Zahlung der Versorgungszuschläge kein Rentenrecht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:U.231116.XR39.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 888 Nr. 7
HFR 2017 S. 598 Nr. 7
BAAAG-43977

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