Versorgungsbezüge aufgrund der von einem Beamten zur Erhöhung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten gezahlten Versorgungszuschläge sind Einkünfte gemäß § 19 EStG
Leitsatz
Zahlt ein Beamter während seiner Beurlaubung im dienstlichen Interesse Versorgungszuschläge, um die Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten zu erlangen, und kann er die Zahlungen als Werbungskosten abziehen, dienen sie rechtlich und wirtschaftlich der Erhöhung seiner Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Diese sind gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu versteuern. Der Beamte erwirbt durch die Zahlung der Versorgungszuschläge kein Rentenrecht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.231116.XR39.14.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 888 Nr. 7 HFR 2017 S. 598 Nr. 7 BAAAG-43977