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BFH Beschluss v. - I B 57/16

Gesetze: AO § 367 Abs 2a , AO § 367 Abs 2b

Reichweite und gerichtliche Überprüfung einer Teil-Einspruchsentscheidung

Leitsatz

1. Im Falle der Klage gegen eine Teil-Einspruchsentscheidung i.S. des § 367 Abs. 2a Satz 2 AO sind die von der Finanzbehörde ausgeklammerten Besteuerungsgrundlagen nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung; insoweit bleibt der Einspruch anhängig.

2. § 367 Abs. 2a AO ermöglicht es den Finanzbehörden, die Verfassungsmäßigkeit einer Norm von der Entscheidung auszunehmen und im Übrigen über den Einspruch zu entscheiden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2016:B.211216.IB57.16.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 170 Nr. 6
BFH/NV 2017 S. 881 Nr. 7
LAAAG-43978

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