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BGH Urteil v. - IX ZR 165/16

Gesetze: § 628 Abs 1 S 2 Alt 2 BGB, § 675 Abs 1 BGB

Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch des Revisionsanwalts bei Mandatskündigung wegen fehlender Erfolgsaussichten der vom Mandanten gewünschten Nichtzulassungsbeschwerde

Leitsatz

Kündigt der Revisionsanwalt nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde das Mandat, weil er dem Rechtsmittel aufgrund einer inhaltlich zutreffenden Begutachtung keine Erfolgsaussichten beimisst und darum die von dem Mandanten gewünschte Begründung und Durchführung der Nichtzulassungsbeschwerde ablehnt, verliert er seinen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten nicht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:160217UIXZR165.16.0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 1258 Nr. 22
DStR 2017 S. 2455 Nr. 45
DStRE 2018 S. 637 Nr. 10
NJW 2017 S. 32 Nr. 25
NJW 2017 S. 3376 Nr. 46
NJW 2017 S. 9 Nr. 23
WM 2018 S. 1982 Nr. 42
UAAAG-44396

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