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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 880/15

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides der Beklagten, mit welchem diese Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum vom 25.8.2009 bis zum 31.12.2012 i.H.v. 39.384,93 Euro einschließlich Säumniszuschlägen von der Klägerin nachfordert.

Fundstelle(n):
GAAAG-44515

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