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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 497/16

Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Betriebsprüfung über eine Nachforderung betreffend den Beigeladenen zu 1) in seiner Tätigkeit als Fremdgeschäftsführer bei der Klägerin in der Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2012 in Höhe von 61.072,64 Euro.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 2618 Nr. 48
HAAAG-44545

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