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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 12 AS 134/15

Zwischen den Beteiligten ist die Übernahme von Kosten für eine schulische Nachmittagsbetreuung im Zeitraum 01.08.2010 bis 31.07.2013 streitig.

Fundstelle(n):
ZAAAG-44565

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