Die Zuordnungsentscheidung ist eine materielle Voraussetzung des Rechts auf Vorsteuerabzug
Leitsatz
1. Zu den für das Recht auf Vorsteuerabzug erforderlichen materiellen Voraussetzungen gehört gemäß Art. 168 Buchst. a MwStSystRL, dass der Anspruchsberechtigte Steuerpflichtiger im Sinne der MwStSystRL ist und dass er bereits im Zeitpunkt des Leistungsbezugs als Steuerpflichtiger handelt.
2. Deshalb erfordert die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen bereits im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers.
3. Die materielle Voraussetzung "Zuordnungsentscheidung" muss als innere Tatsache "zeitnah" nach außen dokumentiert werden, d.h. spätestens bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen.
4. Das Erfordernis einer zeitnahen Dokumentation macht die Zuordnungsentscheidung nicht zu einer formellen Voraussetzung des Vorsteuerabzugs.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:B.140317.VB109.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 922 Nr. 7 LAAAG-44603