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BFH Beschluss v. - IX B 94/16

Gesetze: FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1 , FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG 2002 § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG 2002 § 21, EStG 2002 § 12 Nr 1

Grundsätzliche Bedeutung - Mietverhältnis mit einer von nahestehenden Personen beherrschten GmbH

Leitsatz

1. Es ist höchstrichterlich geklärt und damit nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, wann ein Mietvertrag mit einer nahestehenden Person vorliegt und dass dieser einem Fremdvergleich zu unterwerfen ist.

2. Dies gilt auch für den Fall der Vermietung an eine von einer nahestehenden Person beherrschten GmbH.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.220317.IXB94.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 913 Nr. 7
PAAAG-44606

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