Die von einem sog. Hopperbaggerschiff während der Durchführung der Bagger- und Spülarbeiten auf Binnengewässern verbrauchten Schiffsbetriebsstoffe sind nicht von der Mineralölsteuer befreit. Die nationale Steuerregelung für schwimmende Arbeitsgeräte verstößt insoweit nicht gegen das Gemeinschaftsrecht.
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Fundstelle(n): BB 2000 S. 1183 Nr. 23 BFH/NV 2000 S. 1052 Nr. 8 DB 2000 S. 1108 Nr. 22 DStRE 2000 S. 656 Nr. 12 OAAAA-66390