Ist ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen des Todes einer Partei ausgesetzt worden, sind auf Antrag des Gegners die Rechtsnachfolger zur Aufnahme aufzufordern. Eine mündliche Verhandlung über die Aufnahme ist nicht erforderlich. Lehnen die Rechtsnachfolger die Aufnahme ab, ist durch Beschluss das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren für von den Rechtsnachfolgern aufgenommen zu erklären.