Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion für Urheberrechtsverletzungen Dritter: Pflicht zur Überprüfung der Sicherheit des verwendeten Routers; Anforderungen an die Passwortsicherheit; sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers zu den getroffenen Sicherheitsvorkehrungen - WLAN-Schlüssel
Leitsatz
WLAN-Schlüssel
1. Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion ist nach den Grundsätzen der Störerhaftung zur Prüfung verpflichtet, ob der verwendete Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen verfügt. Hierzu zählt der im Kaufzeitpunkt aktuelle Verschlüsselungsstandard sowie die Verwendung eines individuellen, ausreichend langen und sicheren Passworts (Festhaltung an , BGHZ 185, 330 Rn. 34 - Sommer unseres Lebens).
2. Ein aus einer zufälligen 16-stelligen Ziffernfolge bestehendes, werkseitig für das Gerät individuell voreingestelltes Passwort genügt den Anforderungen an die Passwortsicherheit. Sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Gerät schon im Kaufzeitpunkt eine Sicherheitslücke aufwies, liegt in der Beibehaltung eines solchen werkseitig eingestellten Passworts kein Verstoß gegen die den Anschlussinhaber treffende Prüfungspflicht (Fortführung von BGH, , I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 34 - Sommer unseres Lebens).
3. Dem vom Urheberrechtsinhaber gerichtlich in Anspruch genommenen Anschlussinhaber obliegt eine sekundäre Darlegungslast zu den von ihm bei der Inbetriebnahme des Routers getroffenen Sicherheitsvorkehrungen, der er durch Angabe des Routertyps und des Passworts genügt. Für die Behauptung, es habe sich um ein für eine Vielzahl von Geräten voreingestelltes Passwort gehandelt, ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:241116UIZR220.15.0
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2945 Nr. 49 BB 2017 S. 1153 Nr. 21 DB 2016 S. 14 Nr. 48 NJW 2017 S. 1965 Nr. 27 NJW 2017 S. 9 Nr. 22 ZIP 2016 S. 95 Nr. 49 ZIP 2017 S. 1438 Nr. 30 BAAAG-44709