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BGH Beschluss v. - IX ZB 90/15

Gesetze: § 1 Abs 2 Nr 4 S 2 Buchst b InsVV, § 55 Abs 2 InsO

Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Fortführung des Schuldnerbetriebs

Leitsatz

Führt der vorläufige Insolvenzverwalter den Betrieb des Schuldners fort, ist auch der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters nur der daraus erzielte Überschuss zugrunde zu legen; im Eröffnungsverfahren begründete, aber bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beglichene Masseverbindlichkeiten sind regelmäßig vom Wert der Insolvenzmasse abzusetzen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:020317BIXZB90.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 10 Nr. 22
WM 2017 S. 963 Nr. 20
ZIP 2017 S. 38 Nr. 19
ZIP 2017 S. 979 Nr. 20
MAAAG-44714

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