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BMF - IV C 1 - S 2252/08/10004: 020 BStBl 2017 I S. 739

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des (BStBl 2016 I S. 85) durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das (BStBl 2016 I S. 85) wie folgt geändert:

Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
VI.
Entrichtung der Kapitalertragsteuer (§ 44 EStG)
242 – 251c
 
1.
Zuflusszeitpunkt, auszahlende Stelle, Umfang des Steuerabzugs (§ 44 Absatz 1 EStG)
242 – 251
 
a)
Zufluss von Zinsen (§ 44 Absatz 1 Satz 2 EStG)
242 – 243
 
b)
Umfang des Steuerabzugs (§ 44 Absatz 1 Satz 2 EStG)
246 – 247
 
c)
248 – 251
 
d)
Erhebung der Kapitalertragsteuer bei Sachwertleistung (§ 44 Absatz 1 Satz 7 bis 11 EStG)
251a – 251c
 
VIII.
Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen (§ 44b Absatz 1 und Absatz 5 EStG)
307 – 309”

Randziffer 174 wird wie folgt ergänzt:

„3. Ausnahmen vom Steuerabzug (§ 43 Absatz 2 EStG)

a) Interbankenprivileg (§ 43 Absatz 2 Satz 2 EStG)

Kapitalertragsteuerpflicht für Zahlungen an die Deutsche Bundesbank und ausländische Zweigstellen inländischer Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute

174 § 43 Absatz 2 Satz 2 EStG ist auch anzuwenden, wenn Gläubiger der Kapitalerträge die Deutsche Bundesbank oder eine ausländische Zweigstelle eines inländischen Kreditinstituts oder inländischen Finanzdienstleistungsinstituts ist.

§ 43 Absatz 2 Satz 2 EStG findet auch Anwendung bei zugunsten eines inländischen Kreditins...

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