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BGH Beschluss v. - V ZB 119/16

Gesetze: § 15 Abs 6 S 2 AufenthG, § 70 Abs 4 FamFG, § 428 Abs 1 FamFG, § 428 Abs 2 FamFG

Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die behördliche Anordnung des andauernden Transitaufenthalts nach Abschluss des Asylverfahrens bis zur richterlichen Entscheidung über die weitere Aufrechterhaltung des Aufenthalts; Einordnung als Freiheitsentziehung

Leitsatz

Sieht die Behörde den Transitaufenthalt eines Ausländers nach Abschluss des Asylverfahrens und vor Ablauf der in § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG normierten 30-Tagesfrist als Freiheitsentziehung an und hält sie deshalb für die weitere Aufrechterhaltung des Aufenthalts eine richterliche Entscheidung für erforderlich, handelt es sich bei dem bis zur richterlichen Entscheidung andauernden Aufenthalt um eine bloß vorläufige behördliche Maßnahme; diese ist einer Überprüfung im Rahmen einer Rechtsbeschwerde entzogen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:090317BVZB119.16.0

Fundstelle(n):
AAAAG-44770

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