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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 V 12/17

Gesetze: BewG § 9, BewG § 13, BewG § 14, BewG § 16, BewG § 151, BewG § 157, BewG § 176, ErbStG § 7, ErbStG § 10, ErbStG § 12

Schenkungsteuer und Bewertung: Gemischte Schenkung mit vorbehaltenem Wohnrecht

Leitsatz

1. Bei der Besteuerung gemischter Schenkungen sind seit der Verkehrswertorientierung 2009 grundsätzlich die steuerrechtlichen Bewertungen zugrunde zu legen.

2. Bei der Einzelbewertung des vorbehaltenen Wohnrechts ist von dem durch 18,6 geteilten Wert der Wohnung als Jahreswert auszugehen, der einer Rendite von 5,5 % entspricht und verhindert, dass der Kapitalwert der Nutzungen den Wert des Wirtschaftsguts übersteigt.

Fundstelle(n):
ErbStB 2017 S. 203 Nr. 7
UVR 2017 S. 233 Nr. 8
DAAAG-44905

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