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FG Münster Urteil v. - 5 K 1766/14 U

Gesetze: UStG § 14 Abs 2, AO § 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2, UStG § 17 Abs 1

Umsatzsteuer/Verfahren

Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen

Leitsatz

Gemäß § 17 Abs. 1 UStG, der gem. § 14 Abs. 2 entsprechend anwendbar ist, muss der Unternehmer den geschuldeten Steuerbetrag in dem Besteuerungszeitraum berichtigen, in dem die Rechnungsberichtigung vorgenommen wurde. § 17 UStG ist eine abschließende Spezialregelung, die eine steuerliche Rückwirkung der dort erfassten Ereignisse gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ausschließt.

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Fundstelle(n):
RAAAG-44922

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