Keine Revisionszulassung bei der Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung oder der Behauptung, die bisherige Rechtsprechung habe zu einer bestimmten Rechtsfrage keine aktuellen Antworten geliefert
Leitsatz
1. Mit der Rüge der Unrichtigkeit des FG-Urteils kann die Zulassung der Revision jenseits von § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO nicht erreicht werden.
2. Eine Entscheidung des BFH zu einer bestimmten Rechtsfrage ist nicht schon dann im Interesse der Rechtsfortbildung und Rechtsentwicklung erforderlich, wenn der Kläger sinngemäß einwendet, die bisherige Rechtsprechung habe hierzu keine aktuellen Antworten geliefert.