Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung - Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und der (Schwer-)Behinderung - Vermutung der Benachteiligung wegen der Behinderung - entgangener Gewinn - haftungsausfüllende Kausalität
Tatbestand
Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch darüber, ob die Beklagte dem Kläger nach § 15 Abs. 1 AGG zum Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des AGG iVm. § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX verpflichtet ist. Der Kläger stützt seinen Schadensersatzanspruch im Wesentlichen darauf, die Beklagte habe ihn dadurch wegen seiner Schwerbehinderung diskriminiert, dass sie ihn bei der Vergabe zusätzlicher Wochenstunden im Juni 2013 nicht berücksichtigt habe.
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1331 Nr. 23 BB 2017 S. 1723 Nr. 30 DB 2017 S. 15 Nr. 5 DStR 2017 S. 14 Nr. 5 NJW 2017 S. 36 Nr. 9 ZIP 2017 S. 12 Nr. 6 SAAAG-45480