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BAG Urteil v. - 7 AZR 291/15

Gesetze: § 14 Abs 1 S 2 Nr 4 TzBfG, § 3 Abs 1 TzBfG

Befristung - Vertragsauslegung

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31. Dezember 2013 geendet hat, und über die Wirksamkeit einer vorsorglich erklärten Kündigung der Beklagten vom 25. November 2013 zum 30. April 2014.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:150217.U.7AZR291.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1332 Nr. 23
NJW 2017 S. 10 Nr. 26
CAAAG-45481

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