Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Kfz beim Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers; gewillkürte Prozessstandschaft des Fahrzeughalters
Leitsatz
Dem Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers aus § 7 Abs. 1 StVG kann die Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Kraftfahrzeugs nicht entgegengehalten werden, wenn ein Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, nicht feststeht. (Festhalten an den Senatsurteilen vom , VI ZR 257/63, NJW 1965, 1273 f.; vom , VI ZR 199/06, BGHZ 173, 182 ff. und vom , VI ZR 288/09, BGHZ 187, 379 ff.).
Dies gilt auch, wenn der nichthaltende Sicherungseigentümer den Halter ermächtigt hat, diesen Anspruch im Wege gewillkürter Prozessstandschaft im eigenen Namen geltend zu machen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:070317UVIZR125.16.0
Fundstelle(n): NJW 2017 S. 2352 Nr. 32 NJW 2017 S. 8 Nr. 23 WM 2017 S. 1002 Nr. 21 AAAAG-45486