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BGH Urteil v. - XI ZR 108/16

Gesetze: § 346 Abs 1 Halbs 2 BGB, § 357 Abs 1 S 1 BGB vom , § 387 BGB, § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst b EStG, § 43 S 2 AO

Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer der Bank bei der Aufrechnung gegen die Hauptforderung der Bank mit einer Gegenforderung auf Herausgabe der von der Bank als Rückgewährschuldner gezogenen Nutzungen aus Zins- und Tilgungsleistungen des Verbrauchers

Leitsatz

Widerruft der Verbraucher seine auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung, steht seiner Aufrechnung gegen eine Hauptforderung der Bank mit einer Gegenforderung auf Herausgabe der von der Bank als Rückgewährschuldnerin gezogenen Nutzungen aus Zins- und Tilgungsleistungen des Verbrauchers in Höhe des Bruttobetrags nicht entgegen, dass der Zufluss von Nutzungen den Anfall von Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag und von Kirchensteuer nach sich ziehen kann.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:250417UXIZR108.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1217 Nr. 22
BB 2017 S. 1294 Nr. 23
BFH/NV 2017 S. 1151 Nr. 8
DB 2017 S. 1205 Nr. 21
NJW 2017 S. 2102 Nr. 29
NJW 2017 S. 9 Nr. 23
WM 2017 S. 1008 Nr. 21
ZIP 2017 S. 1103 Nr. 23
ZIP 2017 S. 41 Nr. 21
UAAAG-45488

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