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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AL 49/16

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit welchem die Beklagte die Bewilligung eines Eingliederungszuschusses (EGZ) aufgehoben und die Erstattung der gewährten Leistungen gefordert hat.

Fundstelle(n):
WAAAG-45606

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