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BGH Beschluss v. - XII ZB 157/16

Gesetze: § 1628 BGB, § 1687 Abs 1 S 3 BGB

Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis für die Durchführung einer Schutzimpfung auf einen Elternteil

Leitsatz

1. Die Schutzimpfung eines Kindes ist auch dann eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, wenn es sich um eine sogenannte Standard- oder Routineimpfung handelt.

2. Bei Uneinigkeit der Eltern über die Durchführung einer solchen Impfung kann die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut befürwortet, jedenfalls dann übertragen werden, wenn bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen.

3. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung und Abwägung der allgemeinen Infektions- und Impfrisiken ist hierfür nicht erforderlich.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:030517BXIIZB157.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 2826 Nr. 39
NJW 2017 S. 8 Nr. 23
FAAAG-45895

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