Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers wegen witterungsbedingten Unterbrechung der Bauausführung: Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bei Abwehr ungünstiger Witterungsverhältnisse
Leitsatz
Es ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen keine dem Auftraggeber obliegende erforderliche Mitwirkungshandlung im Sinne des § 642 BGB, während der Dauer des Herstellungsprozesses außergewöhnlich ungünstige Witterungseinflüsse auf das Baugrundstück in Form von Frost, Eis und Schnee, mit denen nicht gerechnet werden musste, abzuwehren.