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BGH Urteil v. - VII ZR 194/13

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 642 BGB, § 6 Nr 6 S 2 VOB B

Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers wegen witterungsbedingten Unterbrechung der Bauausführung: Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bei Abwehr ungünstiger Witterungsverhältnisse

Leitsatz

Es ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen keine dem Auftraggeber obliegende erforderliche Mitwirkungshandlung im Sinne des § 642 BGB, während der Dauer des Herstellungsprozesses außergewöhnlich ungünstige Witterungseinflüsse auf das Baugrundstück in Form von Frost, Eis und Schnee, mit denen nicht gerechnet werden musste, abzuwehren.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:200417UVIIZR194.13.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 2025 Nr. 28
NJW 2017 S. 8 Nr. 22
WM 2018 S. 190 Nr. 4
YAAAG-46074

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