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BGH Urteil v. - I ZR 191/15

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG

Markenzeichenschutz: Markenmäßige Verwendung einer dem Verkehr nicht als Kennzeichen bekannten geometrischen Grundform – Sierpinski-Dreieck

Leitsatz

Sierpinski-Dreieck

Der Verkehr fasst die Aneinanderreihung einer geometrischen Grundform, die dem Verkehr nicht als Kennzeichen bekannt ist und die sich nach Art eines Stoffmusters über das gesamte Bekleidungsstück erstreckt, regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen auf (Fortführung von , GRUR 2010, 838 Rn. 20 = WRP 2010, 1043 - DDR-Logo; Urteil vom , I ZR 82/08 Rn. 20, juris).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:101116UIZR191.15.0

Fundstelle(n):
WAAAG-46079

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