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KG Beschluss v. - (4) 161 Ss 180/16 (248/16)

Leitsatz

Leitsatz:

Die Beschränkung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl ist unwirksam, wenn sie im Rahmen einer Verständigung gemäß § 257c StPO erfolgt, bei der der Angeklagte nicht gemäß § 257c Abs. 5 StPO belehrt wurde.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2017 S. 1720
GAAAG-46135

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