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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 25 AS 931/16

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Klagerücknahme auch eines rechtlich nicht Vertretenen und rechtlich Unkundigen ist grundsätzlich auch dann wirksam, unanfechtbar und unwiderruflich, wenn sie auf einen richterlichen Hinweis hin erfolgt, der rechtlich unzutreffend ist. Offen bleibt hier, ob dies auch dann gilt, wenn sich der richterliche Hinweis auf die vermeintliche Unzulässigkeit eine Rechtsmittels bezieht, doch neigt der Senat auch für diesen Fall dazu, von einer wirksamen, unanfechtbaren und unwiderruflichen prozessbeendenden Erklärung auszugehen.

Fundstelle(n):
QAAAG-46175

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