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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2 R 476/16

Leitsatz

Leitsatz:

Hat ein Arbeitgeber im Rahmen einer mit der Finanzverwaltung erzielten tatsächlichen Verständigung Schwarzlohnzahlungen in konkret benannter Höhe ausdrücklich eingeräumt, dann steht ein nachfolgendes unsubstantiiertes Bestreiten der Richtigkeit der eigenen Angaben ihrer Berücksichtigung als Grundlage für eine Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht entgegen.

Fundstelle(n):
PStR 2017 S. 133 Nr. 6
JAAAG-46202

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