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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 RS 12/14

Leitsatz

Leitsatz:

Die Bergmannsprämie ist kein durch den Versorgungsträger festzustellendes Entgelt. Sie ist als Arbeitsentgelt zu qualifizieren, jedoch steuerfrei. Dies ergibt sich aus der sinngemäßen Anwendung von § 3 Nr. 46 EStG in der am geltenden Fassung.

Fundstelle(n):
SAAAG-46212

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