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BFH Urteil v. - IX R 19/16

Gesetze: AO § 110 Abs 1, AO § 110 Abs 2, FGO § 120 Abs 1, AO § 355 Abs 1

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ergänzung unvollständiger oder unklarer Angaben

Leitsatz

Die Monatsfrist für die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist zumindest im Kern die Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll. Ist dies geschehen, können unklare oder unvollständige Angaben auch noch nach Fristablauf erläutert oder ergänzt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.310117.IXR19.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 885 Nr. 7
HFR 2017 S. 671 Nr. 8
KAAAG-46313

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