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BMF - IV C 6 - S 2133-b/17/10003 BStBl 2017 I S. 776

E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.1 vom

Bezug: (BStBl 2011 I S. 855)

Bezug: (BStBl 2014 I S. 886)

Bezug: (BStBl 2015 I S. 541)

Bezug: (BStBl I 2016 S. 500)

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.1) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen (Wirtschaftsjahr 2018 oder 2018/2019). Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2017 oder 2017/2018 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2017 und für Echtfälle ab Mai 2018 gegeben sein.

Auf folgende Neuerungen soll im Einzelnen hingewiesen werden:

• „Aufwandsverteilungsposten”

Für Fälle der Errichtung eines Betriebsgebäudes durch den Unternehmer-Ehegatten auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück (vgl. BStBl 2016 I S. 1431

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