Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Antrag auf Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle
Leitsatz
1. Ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft (Bestätigung von , WM 1967, 56, 57).
2. Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist ein Antrag auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle unzulässig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:260417BIZB119.15.0
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1619 Nr. 29 NJW-RR 2017 S. 1327 Nr. 21 WM 2017 S. 1116 Nr. 23 ZIP 2017 S. 1181 Nr. 24 HAAAG-46447