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BGH Beschluss v. - I ZB 119/15

Gesetze: § 240 ZPO, § 1060 Abs 2 S 1 ZPO, § 180 Abs 2 InsO

Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Antrag auf Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle

Leitsatz

1. Ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft (Bestätigung von , WM 1967, 56, 57).

2. Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist ein Antrag auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle unzulässig.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:260417BIZB119.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1619 Nr. 29
NJW-RR 2017 S. 1327 Nr. 21
WM 2017 S. 1116 Nr. 23
ZIP 2017 S. 1181 Nr. 24
HAAAG-46447

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