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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 344/13

Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht des Beigeladenen zu 1) aufgrund einer Tätigkeit als Busfahrer für den Kläger in der Zeit vom 1. Juli 2007 bis 31. März 2010.

Fundstelle(n):
SAAAG-46692

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