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BSG Urteil v. - B 4 AS 2/16 R

Gesetze: § 102 Abs 2 S 1 SGG, § 102 Abs 1 S 2 SGG, § 62 SGG, § 103 SGG, § 106 SGG, § 106a SGG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 92 Abs 2 VwGO, § 81 AsylVfG 1992

Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers - Betreibensaufforderung - Vorliegen objektiver Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsschutzgarantie

Leitsatz

Die Fiktion der Klagerücknahme knüpft an den objektivierbaren Umstand der Untätigkeit des Klägers an und setzt weiter voraus, dass für das Gericht objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, der Kläger habe das Rechtsschutzinteresse an dem Rechtsstreit verloren.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:040417UB4AS216R0

Fundstelle(n):
XAAAG-46809

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