Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers - Betreibensaufforderung - Vorliegen objektiver Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsschutzgarantie
Leitsatz
Die Fiktion der Klagerücknahme knüpft an den objektivierbaren Umstand der Untätigkeit des Klägers an und setzt weiter voraus, dass für das Gericht objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, der Kläger habe das Rechtsschutzinteresse an dem Rechtsstreit verloren.