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BSG Urteil v. - B 11 AL 19/16 R

Gesetze: § 37 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 3, § 144 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 3 vom , Art 2 Abs 1 GG

Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Vornahme der Eigenbemühungen - Verletzung der Nachweispflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung - Fristversäumnis - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Eine Sperrzeit wegen unzureichenden Eigenbemühungen tritt auch ein, wenn der Leistungsberechtigte die durch Eingliederungsvereinbarung wirksam konkretisierten Eigenbemühungen im Einzelfall vornimmt, aber nicht fristgerecht nachweist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:040417UB11AL1916R0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 10 Nr. 43
UAAAG-46810

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