Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - Verschiebung des Bemessungszeitraums - schwangerschaftsbedingte Erkrankung - Depression wegen Fehlgeburt in früherer Schwangerschaft - Zurechnungszusammenhang - wesentliche Bedingung - zwingende Ausklammerung von Monaten mit Bezug von Mutterschaftsgeld - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - kein Ermessen der Elterngeldbehörde
Leitsatz
1. Eine depressive Erkrankung, die durch eine Fehlgeburt ausgelöst wurde, kann bei der Bemessung des Elterngelds zur Verschiebung des Bemessungszeitraums für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit führen.
2. Bei der Bemessung des Elterngelds schließt der Begriff der Schwangerschaft den Vorgang der Geburt, Fehl- oder Totgeburt ein.
3. Ob eine Krankheit maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt ist, beurteilt sich bei der Bemessung des Elterngelds nach dem Kausalitätsbegriff im Sinn der Lehre von der wesentlichen Bedingung.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2017:160317UB10EG915R0
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 12 Nr. 32 DStR 2017 S. 12 Nr. 43 DStR 2017 S. 2620 Nr. 48 NJW 2017 S. 3468 Nr. 47 OAAAG-46812