Gesetze: § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 40 Abs 1 S 2 SGB 2 vom , § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44 Abs 4 S 1 SGB 10, § 40 Abs 2 Nr 4 SGB 2, § 331 Abs 1 S 1 SGB 3
(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ablehnung der Überprüfung bzw Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides für die Vergangenheit im Zugunstenverfahren wegen Versäumung der auf ein Jahr verkürzten Ausschlussfrist - Anwendung des § 44 Abs 4 SGB 10 bei vorangegangener Aufrechnung der Erstattungsforderung)
Leitsatz
Die für die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts geltende Ausschlussfrist schließt die Überprüfung eines länger zurückliegenden Aufhebungsbescheids auch dann aus, wenn ein enger rechtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einer vorangegangenen Einbehaltung von Sozialleistungen besteht.