Anfechtung eines nach § 100 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz FGO neu bekannt gegebenen Bescheids - isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung - Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung
2. Macht der Steuerpflichtige mit dem Einspruch Umstände geltend, die nach seiner Auffassung eine Änderung des Bescheids gemäß § 110 Abs. 2 FGO gebieten, weil ihnen die Rechtskraft des Urteils nicht entgegenstehe, kann darin eine Beschwer liegen, die zur Zulässigkeit des Einspruchs führt.
3. Die isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung kommt bei Anfechtungsklagen nur in Betracht, wenn der Kläger lediglich durch diese Entscheidung beschwert ist und einen entsprechend eingeschränkten Antrag gestellt hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.080317.IXR47.15.0
Fundstelle(n): AO-StB 2017 S. 214 Nr. 7 BFH/NV 2017 S. 1044 Nr. 8 HFR 2017 S. 737 Nr. 8 AAAAG-46834