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BFH Urteil v. - IX R 52/14

Gesetze: EStG 2009 § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG 2009 § 9 Abs 5 S 1

Aufwendungen für ein gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.080317.IXR52.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1017 Nr. 8
EStB 2017 S. 278 Nr. 7
HFR 2017 S. 693 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2017 S. 521
KAAAG-46835

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