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BGH Beschluss v. - IX ZR 217/11

Gesetze: § 93 InsO

Negative Feststellungsklage eines Gesellschafters einer insolventen BGB-Gesellschaft gegen einen Gesellschaftsgläubiger

Leitsatz

Wurde über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Insolvenzverfahren eröffnet, ist die von einem Gesellschafter gegen einen Gesellschaftsgläubiger erhobene Klage auf Feststellung, diesem nicht persönlich für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft zu haften, unzulässig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAG-46844

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