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BSG Urteil v. - B 11 AL 5/16 R

Gesetze: § 159 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 3, § 37 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 3, § 44 Abs 1 SGB 3 vom , § 138 Abs 4 S 2 Nr 1 SGB 3, § 53 Abs 1 S 2 SGB 10, § 55 Abs 1 S 2 SGB 10, § 58 Abs 2 Nr 4 SGB 10

Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen - Verletzung von Nachweispflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung - öffentlich-rechtlicher Vertrag - fehlende Zusage vermittlungsunterstützender Leistungen

Leitsatz

1. Die Wirksamkeit einer Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB III ist nach dem Recht der öffentlich-rechtlichen Verträge zu beurteilen.

2. Enthält eine solche Eingliederungsvereinbarung keine Zusage einer angemessenen Gegenleistung seitens der Arbeitsagentur für individuell bestimmte Eigenbemühungen des Arbeitslosen zu Bewerbungsaktivitäten und deren Nachweis, fehlt es regelmäßig an einer Grundlage für eine Sperrzeitentscheidung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:040417UB11AL516R0

Fundstelle(n):
ZAAAG-47037

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