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BGH Urteil v. - IX ZR 285/16

Gesetze: § 133 Abs 1 S 2 InsO

Insolvenzanfechtung: Wissen des Anfechtungsgegners um drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei bargeschäftsähnlichem Leistungsaustausch; Indizwirkung für die Kenntnis von einer Gläubigerbenachteiligung

Leitsatz

Tauscht der zahlungsunfähige Schuldner mit einem Gläubiger in bargeschäftsähnlicher Weise Leistungen aus, kann allein aus dem Wissen des Gläubigers um die zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht auf sein Wissen von einer Gläubigerbenachteiligung geschlossen werden; ein solcher Schluss setzt das Wissen des Gläubigers voraus, dass die Belieferung des Schuldners mit gleichwertigen Waren für die übrigen Gläubiger nicht von Nutzen ist, weil der Schuldner fortlaufend unrentabel arbeitet und weitere Verluste erwirtschaftet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:040517UIXZR285.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1426 Nr. 25
DB 2017 S. 1378 Nr. 24
DStR 2017 S. 13 Nr. 28
NJW 2017 S. 9 Nr. 26
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2017 S. 2166
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2018 S. 196
WM 2017 S. 1221 Nr. 25
ZIP 2017 S. 1232 Nr. 25
TAAAG-47172

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