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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 2236/15

Leitsatz

Leitsatz:

Die stationäre Behandlung eines metastasierenden Ovarialkarzinoms durch Hyperthermie bei Bestehen einer palliativen Situation ist vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen auch unter Berücksichtigung der grundrechtsorientierten Auslegung des Leistungskatalogs nicht umfasst. Die Krankenkasse muss daher ihren Versicherten die Kosten für die Beschaffung dieser Behandlung nicht erstatten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAG-47218

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