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LSG Sachsen Beschluss v. - L 5 RS 872/15

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines von der Beklagten, aufgrund eines in einem vorangegangenen gerichtlichen Verfahrens (L 4 R 844/05) abgegebenen Teilanerkenntnisses, bereits eröffneten Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten weitere Entgelte der Klägerin für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der wissenschaftlichen Intelligenz in Form von Sozialleistungen für Zeiten des Mutterschutzes und der Kindererziehung festzustellen.

Fundstelle(n):
QAAAG-47267

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