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BGH Urteil v. - XI ZR 314/15

Gesetze: § 355 BGB vom , § 358 Abs 2 S 2 BGB vom , § 495 Abs 1 BGB

Widerruf der zur Finanzierung von Lebensversicherungsprämien geschlossenen Verbraucherdarlehensverträge: Unstreitigstellen des Zustandekommens verbundener Verträge durch die Parteien

Leitsatz

Die Parteien können das Zustandekommen verbundener Verträge als Ergebnis einer rechtlichen Bewertung nicht unstreitig stellen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:090517UXIZR314.15.0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 7 Nr. 25
WM 2017 S. 1206 Nr. 25
ZIP 2017 S. 1204 Nr. 25
UAAAG-47325

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