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BFH Beschluss v. - X B 22/17

Gesetze: FGO § 116 Abs 3 S 1, FGO § 116 Abs 3 S 4, FGO § 155 S 1, ZPO § 189

Heilung eines Zustellungsmangels

Leitsatz

1. Eine nicht formgerechte Zustellung ist geheilt, wenn dem Adressaten das Dokument tatsächlich zugegangen ist (er es "in den Händen hält").

2. Die Zustellung bleibt geheilt, auch wenn ihr später eine formgerechte Zustellung nachfolgt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.260417.XB22.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1058 Nr. 8
YAAAG-47380

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