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BFH Urteil v. - VI R 33/16

Gesetze: EStG 2009 § 33a Abs 1, AO § 90 Abs 2

Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland - Nachweis einer Bargeldübergabe

Leitsatz

1. Der Steuerpflichtige hat die Voraussetzungen für den Abzug von Unterhaltszahlungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG nachzuweisen, und zwar neben der Bedürftigkeit des Unterstützungsempfängers insbesondere auch die behaupteten Zahlungen.

2. Gemäß § 90 Abs. 2 AO sind bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Unterstützungsempfänger die Beteiligten in besonderem Maße verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken und die Beweismittel zu beschaffen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.090317.VIR33.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1042 Nr. 8
EStB 2017 S. 278 Nr. 7
HFR 2017 S. 727 Nr. 8
AAAAG-47388

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